Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen

Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog „zweitverwerte“. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.

Foto: privatWer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger. Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.

Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.

So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.

Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.

Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.

Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.

Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.

Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.

Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.

Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist“, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.

Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.

Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.

7 Kommentare
  1. Eol Ruin
    Eol Ruin sagte:

    Toll das mal jemand die ÖSTERREICHISCHE Situation beleuchtet. In Mainstream Computer Zeitungen kommt ja nur der deutsche Standpunkt rüber.

  2. Ed Wohlfahrt
    Ed Wohlfahrt sagte:

    wow. dein neues layout sieht echt toll aus!!! super auch dass du leute vor den vorhang bittest, die sich mit dieser doch sehr speziellen thematik auseinandersetzen

  3. austrianstartups.com
    austrianstartups.com sagte:

    Mhh, die Frage ist beim Internetrecht doch, ob es da bald eine Internationalisierung gibt weil Internet ist leider net nur in Österreich und die meisten Leute srufen im Ausland usw – Lustig ist auch das so manches STartup in ÖSterreich nicht möglich sein würde aus rechtlicher situation, surft man aber als österreicher auf der Setie wenn die Von Amerika aus betreien wird ist es kein Problem – Bissl Unfair wenn man was im Musikbereich macht zb.

  4. Karl
    Karl sagte:

    ad) Studien zeigen: Tauschbörsennutzer kaufen auch mehr Musik.

    Tolle Studien. Ist wohl klar, dass jemand, der Musik runterlädt auch mehr Musik kauft als jemand, der keine runterlädt. Weil er eben ein Musikfan ist. Das ist wie: Musikfans kaufen mehr Musik als Leute, die sich nicht für Musik interessieren. Nullaussage.

  5. immobilienblogger.at
    immobilienblogger.at sagte:

    Die Thematik ist interessant!

    Was noch interessant wäre ist die Email (Newsletter) Problematik. Denn die Massenemails (über V…., etc.) kommen zu hunderten jeden Tag und wurden durch das Gesetz nicht beseitigt, wobei man als inländischer Unternehmer, welcher gerne seine Dienstleistung anbieten möchte, bezüglich der Gesetzeslage aufpassen!

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