Make it free, earn money
26. Oktober 2009
Ich schau mir gerade eines der wohl größten Internet-Ereignisse an: Das Konzert von U2 in der Rose Bowl in Los Angeles. Die Qualität des 1 Megabit-Streams ist großartig.
Ich bin schon gespannt auf die Statistiken danach. Ich schätze Mal, dass hier Millionen zugeschaut haben. 1 Million x 1 Megabit/s = ein bissi viel Bandbreite. Die Kosten der Übertragung für YouTube müssen enorm gewesen sein.
Doch Events wie diese sind nicht nur für wahre Fans großartig. Sie verändern auch Geschäftsmodelle und ganze Branchen nachhaltig. Warum? Weil damit der Beweis angetreten wird, dass GRATIS zum Geschäftsmodell wird.
Gib etwas umsonst her und mache damit Geschäft – nichts klingt absurder. Aber: Ich hab mir grad zwei Live-DVDs bestellt. Gut 50 Euro Umsatz, die sonst nicht passiert wären.
Geschäftsmodelle wandeln sich auch bei mir:
- Auf diesem Blog schreibe ich kostenlos, bekomme aber auch viele Tipps für das, was ich in Print gegen Entgelt schreibe. Und nebenbei lerne ich hier viel über den Aufbau von Communities, für das andere viel Geld ausgeben müssen.
- Auf diesem Blog gibt es allgemeine Tipps zu Technik, Web und Netzkultur. Spezifisches Consulting mache ich auch – allerdings nur gegen Bezahlung.
- Ich organisiere Mini-Events for free und bekomme so hin und wieder Aufträge, um vor größeren Communities (das nächste Mal an den Cable Days in Salzburg) aufzutreten.
- Ich gebe hin und wieder gerne Radiointerviews, was sich auf Messen getan hat. Das mache ich ohne Entgelt, erhöht jedoch meine Bekanntheit, was wiederum zu anderen Geschäften führt.
Kostenloses Audiobook als Tipp
Alles ist im Wandel. Wie lange gibt es das Web? 20 Jahre? Was hat sich nicht alles in dieser relativ kurzen Zeitspanne verändert? Welche Geschäftsmodelle sind schon auf den Kopf gestellt worden? Das U2-Konzert ist nur eines von vielen Beispielen, wie aus Geschenken gute Geschäfte werden.
Viele weitere Beispiele gibt es im Buch von Chris Anderson “Free Kostenlos – Geschäftsmodelle für die Herausforderungen des Internets” (Amazon-Link).
Noch mal ausgeschrieben: Jedes digitale Geschäft wird irgendwann einmal Gratis werden? Dazu müssen sich allerdings die Geschäftsmodelle ändern.
Und wie es sich für die Internet-Gesellschaft gehört, gibt es auch ein Hörbuch dazu. Konsequenterweise bietet Anderson die volle Länge des Audiobuchs kostenlos an.
Singstar PS2 auch für PS3
14. Januar 2009
Einer der Gründe, warum ich eine Playstation 3 gekauft habe, ist Singstar! Die moderne Version von Karaoke ist für mich einer der Partyknaller überhaupt – solange man nicht zu viel davon bekommt. Nach zweimal ging mir die eingeschränkte Liedauswahl allerdings schon auf den Kecks. Für die PS3 gibt es derzeit schießlich nur vier Titel.

Seit dem Herbst können die mittlerweile 22 für die PS2 geschriebenen Singstar-Titel auch auf der PS3 abgespielt werden. Das ging an mir komplett vorrüber :-( Die nächste Party kann steigen!
Danke an Lisa für den Tipp in den Kommentaren!
Update: Und so funktioniert’s!
- Man braucht zumindest ein Singstar-Spiel für die PS3.
- Man startet das PS3-Spiel
- Dort geht man in die Songauswahl und drückt am Controller die "[SELECT]-Taste.
- Disk auswerfen, neue (PS2- oder PS3-)Disk eingeben.
- Singen!
Hands On: Nokias iPhone-Konkurrent
14. Oktober 2008
Am letzten Freitag durfte ich ein wenig spielen. Das Spielzeug war ein Nokia 5800 Xpress Music (Codename: Tube). Das erste Touchstreen-Handy der Finnen ist wohl auch eine Antwort auf das iPhone. Die Frage daher: Was kann es und wie gut schlägt es sich gegen das Apple-Smartphone?

Der Presseausendung entnahm ich vorab die Ausstattung. Ein solchermaßen komplett ausgestattetes Handy hat man zu einem solchen Preis (334 Euro ohne Providerbindung und mit USt.) noch nie bekommen. Es wird fast alles haben, was man heute in ein Handy einbauen kann: Media- und Organizer-Funktionen, GPS, 3,2 Megapixel-Cam, FM-Radio, UMTS und WiFi. Eine Acht-GB-Speicherkarte ist im Lieferumfang und kann gegen eine 16-GB micro-SD-Card getauscht werden.
Die Abmessungen:
Mit 51,7 mm ist es etwas schmäler als das iPhone, aber bei 15,5 mm deutlich dicker. Es ist knapp rund 4 mm weniger hoch.
Display:
Bedient wird es mit den Fingern oder einem Stift. Wem das nicht reicht, der nutzt das mitgelieferte Blacktron (ein kleines Plastikdreck, das man von Gitarren kennt). Wie viele neuen Handys hat es einen Bewegungssensor eingebaut, das Betriebssystem reagiert etwa, wenn man das 5800 dreht.
Das geht gleich flüssig wie beim iPhone und funktioniert an praktisch jeder Stelle des Betriebssystems. In jeder Anwendung kann man so auch ein komfortables Soft-Keyboard nutzen. Es ist groß genug, sodass man sich nicht gleich vertippt, lässt allerdings während der Texteingabe wenig Platz am Bildschirm übrig.
Copy & Paste ist – wie bei allen anderen Symbian-Handys – ebenfalls mit dabei. Allerdings crashte es dabei ständig. Weil es sich dabei um ein Vorserienmodell handelte, war das nicht weiter schlimm.
Der Bildschirm mit einer Diagonale von 8,1 cm (iPhone: 8,9 cm) ist übrigens mit einer Auflösung von 640 x 360 im 16:9-Format super-knackig. Videos (MPEG4, WMV9, 3GP, CIF und ich glaube auch h.264) sehen darauf sensationell gut aus.
Zoomen kann man mit den Softkeys am rechten Bildschirmrand. Das Vergrößern eines Textes geschieht gleich wie bei anderen touch-Handys durch doppeltes Tapsen auf den entsprechenden Text, der dann wirklich gut lesbar ist. Nachteil: der Plastik-Bildschirm. Das harte Glas des iPhones ist einfach ungeschlagen, dessen Display reagiert einfach viel schneller und fühlt sich besser an. Das zieht sich durch die ganze Software, wenngleich man mit finalen Bewertungen (Vorserie) noch warten muss.
Praktisch ist die Shortkey rechts oben am Display: Drückt man diesen Button, geht eine konfigurierbare Liste mit Anwendungen auf.
Ebenfalls mit dabei: Ein RSS-Reader, Nokia Maps und ein paar Spiele. Und wer’s braucht: MMS-Mitteilungen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es auch mit Exchange-Servern syncen kann. Seit kurzem ist dieses Feature nicht nur bei der E-, sondern auch bei der N-Serie mit dabei.
Der Browser ist – meiner Meinung nach – das Sorgenkind von S60-Handys. Doch auch hier gibt es Besserung, wenngleich keine dramatische. Das Gute vorweg: Webseiten werden endlich als Ganzes dargestellt. Er rendert langsamer als der Safari am iPhone, dafür unterstützt er von Haus aus Flash.
Audio und USB:
Zur Hardware gehört noch ein Lautsprecher, der wirklich seinesgleichen sucht. So laut und wohlklingend (ist relativ auf einem Handy) habe ich noch kein Mobiltelefon empfunden.
Apropos Audio: Das 5800 hat auch eine 3,5mm-Standard-Kopfhörerbuchse. Warum das nicht jedes Handy hat …
Und weil wir gerade bei Standards sind. Wie alle neuen Nokias hat auch dieses Gerät einen Standard-Datenanschluss: Micro-USB. Den Anschluss Steckplatz für den Power-Adapter habe ich lange gesucht und nicht gefunden – den gibt es nicht mehr. Die beste Nachricht von allen: Künftig werden alle Nokias über Micro-USB nicht nur mit Daten, sondern auch mit Energie versorgt!!!
Langzeit-Tests konnte ich natürlich keine machen, doch könnte der Akku langlebiger sein, als der des iPhone. Dessen Kapazität soll laut Nokia-Specs 1320 MAh betragen, während Apples Smartphone lediglich 1150 MAh Energie in sich trägt.
Handycam:
Die Kamera bietet eine Auflösung von 3,2 Megapixeln. Nokia-typisch wird sie vermutlich relativ gut sein, Fotos im Freien bei Tageslicht konnte ich noch keine machen. Der Xenon-Blitz ist mir – wie bei allen Handys – etwas zu grell. Videos dreht die Cam auch – standardmäßig in MPEG4.
Die Software:
Seit meinem letzten privaten Nokia-Telefon vergingen schon einige Jahre. Erst nutzte ich Windows Mobile, jetzt bin ich am iPhone. Mit S60 habe ich so meine Probleme. Wer Nokia-Smartphones aber gewohnt ist, wird sich sofort zurecht finden.
Was oft vergessen wird: S60 (selbst OpenSource) ist nicht viel geschlossener als Googles Android. Man kann so gut wie alles an Anwendungen dafür entwickeln und es wird von den Mobilfunkbetreibern auch nicht “kastriert”. Der Nutzung als HSDPA-Modem via Bluetooth sollte nichts im Wege stehen. Nur leider ist Nokia sehr erfolgreich, all diese Anwendungen gut zu verstecken.
QIK wird als Download-Option ebenso schnell installiert werden können wie eine Twitter-App (welche ist noch unsicher). Fotos und Videos lassen sich per Knopfdruck im Web (Share on OVI oder Flickr) veröffentlichen.
Es kommt mit Musik:
334 Euro (again: ohne Vertrag) mag für ein Handy schon ein guter Preis sein. Er wird aber noch besser, weil man unbeschränkt viel Musik dazu geschenkt bekommt! Comes with Music ist nämlich mit dabei.
Wer diese oder andere Nokia-Handies ab 2009 kauft, darf sich nämlich ein Jahr lang so viele Tracks herunter laden, wie er will. Zur Auswahl stehen mehr als fünf Millionen Songs aller Major- (EMI, Warner, Sony BMG und Universal) sowie einiger Indie-Labels.
Das Beste: Man kann nach Ablauf eines Jahres zwar keine neuen Songs mehr herunter laden, aber alle bisher gedownloadeten (welch schönes Wort) bleiben am Handy und am PC weiter abspielbar. Der Nachteil: Das DRM funktioniert nur auf Windows Mobile-Geräten (ein Showstopper für Mac-User) und man kann die Songs nicht brennen.
Fazit:
Wer Nokia-Handies mag erhält enorm viel für wenig Geld. Es definiert die Mittelklasse nicht nur preislich neu. Das 5800 XpressMusic ist (für mich) zwar kein iPhone, hat aber das Zeug zum Topseller.
Aus der Werbung in die Charts
7. September 2008
Robert wünscht seinen Lesern mit einem Blogpost stets ein schönes Wochenende. Das möchte ich nun auch einmal tun. Mit einem Lied, das meinem derzeitigen Gemütszustand voll und ganz entspricht: Noah and the Whale, 5 Years Time.
Eine geniale Live-Version gibt’s natürlich auch auf YouTube.
Ein Song, der derzeit in den UK-Top 10 ist und in Österreich auf und ab gespielt wird – hierzulande allerdings nicht im eigentlichen Programm, sondern nur in Form von ein paar Akkorden in der Werbung. One wird Orange – ein Mobilfunker wechselt seine Marke mit just diesem Song. Ich fresse zum zweiten Mal in einer Woche einen Besen, wenn das nicht auch bei uns ein Hit wird.
Wie gefällt euch der Song? Auch ein Ohrwurm, den man nicht mehr rausbekommt? Der Songtext ist übrigens hier zu finden.
Tauschbörsen: Die Grenzen des Legalen
6. April 2008
Oft kommt es nicht vor, dass ich Inhalte aus der Zeitung auch auf meinem Blog “zweitverwerte”. Aber in diesem Fall mache ich eine Ausnahme. Ich konnte letzte Woche ein Interview mit Franz Schmidbauer führen. Er ist Richter in Salzburg und Betreiber der Website www.internet4jurists.at. In der Geschichte geht es darum, was in Östterreich an Inhaltstausch (Musik, Filme, Software) erlaubt und was verboten ist.
Wer eine CD kauft, erwirbt damit kein Eigentum an der Musik. Anders als beispielsweise mit einem Apfel kann man damit nicht alles machen, was man will“, erklärt Franz Schmidbauer, Richter in Salzburg und Hausgeber der Website Internet4Jurists.at. Dem Käufer wird lediglich ein Nutzungsrecht – in diesem Fall das private Anhören der Musik – eingeräumt. Nicht mehr und nicht weniger.Gleiches gilt für Software, Fotos und Videos.
Das Urheberrecht ist eine komplexe Materie und selbst für Juristen manchmal schwer zu durchschauen. Dessen Grundsätze gehen in eine „vordigitale“ Zeit zurück und so stellen sich heute immer öfter Fragen, immer öfter gibt es unterschiedliche Meinungen – vor allem, wenn es um das Internet und die Nutzung von Tauschbörsen geht.
So manche Tauschaktivität ist zwar strengstens verboten, allerdings zeigt sich in diversen Studien auch, dass Tauschbörsen-Nutzerauch mehr Musik kaufen. Zudem sind die genannten Milliardenschäden der Musikindustrie in vielen Fällen übertrieben. Nicht jeder verbotene Download oder jedes Tauschen unter Freunden würde zwangsläufig zu Umsatz bei den Plattenlabels führen.
Kein Diebstahl. Erste Frage: Ist es Diebstahl, Musik herunter zu laden? „Nein, im rechtlichen Sinne ist das sicher nicht der Fall, weil es zu keiner Wegnahme der Sache kommt“, erklärt Schmidbauer. Dem Eigentümer werde nichts genommen, sondern lediglich digitale Information vervielfältigt.
Privat vs. öffentlich. Das Urheberrecht erlaube laut Schmidbauer praktisch jede private Nutzung. Im Freundeskreis darf man Musik auch bei größeren Parties abspielen, wenn nur geladene Gäste dabei sind. Gleiches gilt für Hochzeiten oder Begräbnisse. Es gibt jedoch keine exakte Grenze zwischen privat und öffentlich. Die Grauzone dazwischen sei groß.
Weitergabe an Freunde: Ebenfalls unbedenklich ist die Weitergabe von Musik im Freundeskreis. Hier macht es auch keinen Unterschied, ob das online oder offline erfolgt. Eine private Tauschbörse mit Passwörtern, bei der nur Freunde untereinander Musik tauschen, sei eine private Nutzung und somit erlaubt. Das betrifft auch die Offline-Weitergabe geschützter Werke via MP3- oder Video-Dateien.
Aufnehmen: Jedes Aufnehmen und die Nutzung so gewonnener Musikdateien ist privat erlaubt. Das kann entweder über das Radio, von einer CD oder Schallplatte und auch von einem Internet-Radio erfolgen.
Web-Download. Der Download von einer der vielen MP3-Websites ist nicht illegal. Dort werden Dateien durch den Download nicht gleichzeitig an andere Nutzer verteilt. Gerade hier gibt es aber Unterschiede zu Deutschland, wo die Quelle legal sein oder sie zumindest als legal erscheinen muss.
Illegale Tauschbörsen: Der einfache Download aus Tauschbörsen ist nicht verboten. Allerdings werden dabei während des Downloads Daten an andere Nutzer weiter gegeben. „Das kommt einer Veröffentlichung gleich und ist somit verboten“, ist sich Schmidbauer sicher. Keine Diskussion: Das wäre auch strafbar. Es ist aber kein Verbrechen, sondern ein Bagatelldelikt mit maximal sechs Monaten Strafe oder
entsprechender Geldstrafe.
Problem der Verfolgung
Nur: Wie identifiziert man einzelne Nutzer? Jeder PC im Internet hat eine eindeutige Kennung, die so genannte IP-Adresse. So ist auch später nachvollziehbar, wer wann welchen Internet-Anschluss genutzt hat. „Das sind personenbezogene Daten und es stellt sich die Frage, ob der Internet-Provider die überhaupt speichern darf“, meint Schmidbauer. Das sei an sich nur erlaubt, wenn diese Daten zur Verrechnung nötig sind. Hat man einen Anschluss mit Flatrate – wo unbeschränktes Datenvolumen inkludiert ist –, dürfte der Provider diese Daten gar nicht horten.
Auch die Vorratsdatenspeicherung ändere nichts daran, weil sie nur bei besonders schweren Delikten wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität zum Tragen kommt. Die Musikindustrie steht noch vor einem weiteren Dilemma: Die Verfolgung von Tauschbörsenutzern ist derzeit in Österreich defacto unmöglich. Schuld daran sei laut Schmidbauer eine Änderung der Strafprozessordnung. Seit 1. Jänner 2008 dürfen Rechteinhaber nicht mehr die Staatsanwaltschaft mit der Erhebung von Internet-Nutzern beschäftigen, wenn ein Strafverfahren gegen einen unbekannten Täter eingeleitet werden soll.
Strittig ist zudem, ob eine Herausgabe von Providerdaten in einem Zivilprozess erlaubt ist. „Das ist zwar prinzipiell nach Paragraph 87b des Urheberrechtsgesetzes möglich, allerdings untersucht der Europäische Gerichtshof, ob der mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist“, erklärt Schmidbauer. Eine Entscheidung könne bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin sind der Musikindustrie die Hände gebunden. Ein Freibrief zur Nutzung illegaler Angebote ist das aber keinesfalls, denn die Verfolgung kann auch im Nachhinein erfolgen.












